Kosten und Erstattungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Für die Kurzzeitpflege gelten dieselben Kosten wie für die dauerhafte Unterbringung.
Kosten für rüstige Menschen (Wohnen im Heim )...
Kosten für pflegebedürftige Menschen (stationäre Pflege )...
Manchmal reicht die übliche Erstattung durch die Pflegekasse nicht aus. Dann können Kurzzeitpflege-Bewohner zusätzlich bis
zu 1.510 Euro im Jahr bekommen, wenn die Pflegeperson, meist ein Angehöriger, verhindert ist. Diese Leistungen können bis
zu vier Wochen in Anspruch genommen werden: entweder am Stück oder auf verschiedene Wochen oder Tage aufgeteilt. Dieser Zusatzbetrag
wird nur gewährt, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in
seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
