Kosten der Stationären Pflege
Wir bieten für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegestufen stationäre Pflege in Einzelzimmern und Doppelzimmern.
Die Heimkosten sind mit den Pflegekassen und dem Bezirk Oberbayern vertraglich bis 31.12.2012 vereinbart und gelten bis zu
einer Neuvereinbarung. Die exakte Berechung erfolgt nach der Anzahl der Tage im Monat.
Pflegestufe 0 (geringfügige pflegerische Unterstützung ohne Leistungen aus der Pflegekasse)
Heimkosten pro Tag
Pflegestufe 1
Davon
Übernahme durch die Pflegekasse
Pflegestufe 2
Übernahme durch die Pflegekasse
Eigenanteil für den Bewohner
Heimkosten pro Tag
Pflegestufe 3
Davon
Übernahme durch die Pflegekasse
Eigenanteil für den Bewohner
Heimkosten pro Tag
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus
- Entgelten für Pflege
- Unterkunft/Verpflegung
- Investivkosten (Gebäudekosten).
Bei Kurzzeitpflege müssen Unterkunft/Verpflegung und Investivkosten von den Bewohnern getragen werden (Eigenanteil). Bei sozial
bedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe es Kosten übernimmt.
